Zur Verkehrswertermittlung bieten wir mehrere Verfahren an.
Die möglichen Verfahren sind jedoch nicht in jedem Fall einer Bewertung alle gleichermaßen gut geeignet. Es ist deshalb Aufgabe des Immobilienmaklers, das geeignetste Wertermittlungsverfahren auszuwählen und für Ihre Verkehrswertermittlung individuell anzuwenden.
Die gängigsten Verfahren der Wertermittlungsverfahren:
Vergleichswertverfahren:
Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert aus einer ausreichenden Anzahl von Kaufpreisen solcher Immobilien ermittelt, die mit dem zu bewertenden Objekt hinreichend übereinstimmende Merkmale (z.B. Lage, Baujahr, Größe, Bauart, Ausstattung und Zustand) aufweisen.
Angebotspreise sind hierfür nicht geeignet, da sie zum Teil erheblich von den realisierten Preisen abweichen. Die Vergleichsdaten werden beim Gutachterausschuss recherchiert oder stammen aus eigenen Datenbanken.
Ertragswertverfahren:
Im Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt.
Der Ertragswert ergibt sich dabei aus dem Bodenwert des Grundstücks und dem Wert der Mieteinnahmen. Das Ertragswertverfahren wird zur Wertermittlung bei Mietobjekten wie Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Immobilien genutzt.
Sachwertverfahren:
Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert des Grundstücks separat vom Wert des Gebäudes ermittelt und anschließend addiert. Der Grundstückswert wird über den Bodenrichtwert ermittelt. Der Gebäudewert wird über die sogenannten Normalherstellungskosten ermittelt.
Die Normalherstellungskosten werden mit der Bruttogeschossfläche des Gebäudes multipliziert. Auch für die diversen Sonderausstattungen wie Pool, Einbauten und besondere Gartenanlagen etc. werden Werte ermittelt.
Zusammen mit dem Grundstückswert erhalten wir den rechnerischen Sachwert. Dieser Sachwert muss an die spezifischen Marktgegebenheiten von einem Experten angepasst werden, da das Verhalten der Marktteilnehmer eine Rolle spielt. So wird sichergestellt, dass die Nachfrage im Ruhrgebiet mit berücksichtigt wird.
Des Weiteren sind objektspezifische Merkmale zu berücksichtigen, wie zum Beispiel eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand oder Baumängel und Bauschäden.