Grunderwerbsteuer - einfach erklärt:
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist in Deutschland eine Nebenkostenart beim Kauf von Immobilien und muss vom Käufer gezahlt werden. Erst nach Bezahlung dieser Steuer an das Finanzamt kann der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Da die Grunderwerbsteuer oft einen hohen Betrag im fünfstelligen Bereich ausmacht, kann sie eine große finanzielle Belastung darstellen.
Lesen Sie in unserem Artikel, wie Sie die Grunderwerbsteuer beachten und sparen können sowie in welchen Situationen sie nicht anfällt.
Allgemeine Informationen der Grunderwerbsteuer im Überblick:
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grunderwerbsteuer:
-
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Gebühr, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. Sie wird vom Käufer an das Finanzamt gezahlt und ermöglicht ihm die Eintragung als neuer Eigentümer ins Grundbuch.
-
Wie berechnet sich die Höhe der Grunderwerbsteuer?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet sich auf Basis des Kaufpreises und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent.
-
Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt erhalten wurde. Die Zahlung muss dann innerhalb von 4 Wochen erfolgen.
-
Wann erhält man den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt?
Sobald der Notar den abgeschlossenen Kaufvertrag dem Finanzamt mitgeteilt hat, wird der Grunderwerbsteuerbescheid versendet.
-
In welchen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer entfällt bei Schenkungen, Erbschaften, Verkäufen zwischen Verwandten ersten Grades und beim Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro.
-
Ist die Möglichkeit einer Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer von der Einkommenssteuer gegeben?
Wenn eine Immobilie ausschließlich privat genutzt wird, besteht keine Möglichkeit sie von der Einkommenssteuer abzusetzen.
Die Grunderwerbsteuer kann eine große Belastung bei einem Immobilienkauf sein, aber es gibt Möglichkeiten, diese Kosten zu reduzieren.
Hier sind Tipps, die Ihnen dabei helfen können:
Tipp 1:
Sparen Sie durch Eigenleistung und getrennte Verträge bei einem Neubau!
Wenn Sie Bauland kaufen und darauf ein neues Haus errichten, können Sie die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer reduzieren, indem Sie den Verkauf des Grundstücks und den Bau des Hauses in getrennten Verträgen abwickeln. Es ist jedoch wichtig, dass der Verkäufer des Bauplatzes und die Baufirma nicht in Beziehung zueinander stehen und dass beide Verträge unabhängig voneinander abgeschlossen werden. Andernfalls wird die Grunderwerbsteuer für den Gesamtkaufpreis von Grundstück und Haus erhoben.
Mindern Sie die Bemessungsgrundlage durch Eigenleistung. Wenn Sie sich als Käufer zu einer Eigenleistung verpflichten, z.B. indem Sie die Böden selbst verlegen oder die Wände streichen, können Sie Teile der Grunderwerbsteuer mindern, indem Sie die Bemessungsgrundlage reduzieren. Auf diese Weise sparen Sie nicht nur Steuern, sondern auch Handwerkerkosten.
Informieren Sie sich im Voraus und suchen Sie Rat bei Experten Bevor Sie einen Immobilienkauf tätigen, sollten Sie sich im Voraus über die Grunderwerbsteuer informieren und gegebenenfalls einen Experten befragen.
Ein kompetenter Makler oder Notar kann Ihnen bei speziellen Fragen weiterhelfen und Ihnen als Immobilienkäufer Sicherheit geben.
Tipp 2:
Es ist möglich, beim Kauf einer Bestandsimmobilie durch eine kluge Vertragsgestaltung die Grunderwerbsteuer zu senken.
Dies geschieht, indem man die beweglichen Extras, die man von den vorherigen Eigentümern übernimmt, wie z.B. Einbauküchen, eingebaute Essplätze, Kamine, Gartenmöbel, Markisen oder Saunen im Kaufvertrag gesondert aufführt. Da diese Gegenstände nicht als fest mit dem Gebäude verbunden gelten, werden sie nicht besteuert und senken somit die Bemessungsgrundlage für die Steuer.
Ein Beispiel: Wenn ein Haus in Bremen zu einem Preis von 500.000 Euro gekauft wird, müsste die Käuferfamilie 25.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. Wenn man nun annimmt, dass sich in der Immobilie bewegliche Gegenstände wie ein Kamin für 3.000 Euro, eine Sauna für 4.000 Euro und eine Küche für 10.000 Euro befinden, kann die Bemessungsgrundlage um insgesamt 17.000 Euro reduziert werden.
In diesem Fall würde sich die Grunderwerbsteuer auf 24.150 Euro reduzieren, was eine Ersparnis von 850 Euro bedeutet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Finanzämter oft misstrauisch werden, wenn der Wert der mitgekauften Extras über 15 Prozent des Gesamtkaufpreises liegt. Daher sollten sämtliche Rechnungen und Belege aufbewahrt werden, um sie dem Finanzamt vorlegen zu können.
Tipp 3:
Sparen mittel Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage bei Kauf
einer Eigentumswohnung!
Die können beim Kauf einer Eigentumswohnung Grunderwerbsteuer sparen, indem Sie den Abzug der Instandhaltungsrücklage berücksichtigen. Eine Instandhaltungsrücklage dient der langfristigen Erhaltung der Wohnung und wird vor allem für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet. Indem Sie den Anteil der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag gesondert ausweisen, können Sie diese Kosten der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer abziehen.
-
➝ Wie läuft die Bewertung ab?Ohne die Immobilie vorher persönlich begutachtet zu haben, wird ein seriöser Makler Ihnen niemals eine endgültige Verkaufspreisschätzung mitteilen können. Eine Bewertung hängt von vielen Faktoren wie Größe oder tatsächlichem Zustand ab und dauert in der Regel zwischen einer bis drei Stunden. Zusätzlich müssen alle relevanten Unterlagen gesichtet werden wie z.B. Bauakten, Pläne und Genehmigungen. Sofern diese nicht vollständig sind, müssen wir von Ihnen bevollmächtigt werden um Akteneinsicht erlangen zu dürfen. Ein seriöser Makler wird Ihnen niemals ohne Akteneinsicht einen konkreten Verkaufspreis nennen können.
-
➝ Wie hoch sind die Kosten für die Bewertung?Eine qualifizierte Bewertung durch uns ist kostenlos und gehört zu unserem Serviceangebot. Wir profitieren durch einen späteren Verkauf oder durch Ihre Weiterempfehlung an Familie, Freunde und Bekannte.
-
➝ Was ist der Verkehrswert? Was ist der Marktwert?Der Verkehrswert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes wird durch den Preis ermittelt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Immobilienbewertung bezieht, zu erzielen wäre. Dazu werden die tatsächlichen Gegebenheiten, wie die Lage der Immobilie, der Zustand, Baumängel und sonstige Eigenschaften ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse erfasst. Der Marktwert ist ein Synonym für den Verkehrswert.
-
➝ Wie wird der Verkehrswert ermittelt?Das Objekt sollte im Idealfall vor Ort besichtigt werden (min. aussagekräftige Fotos sollten vorliegen) um bspw. versteckte Mängel zu erfassen. Eine online durchgeführte Bewertung ermöglicht Ihnen kurzfristig eine grobe Orientierung. Wir führen bei Immobilien und Grundstücken gesetzlich anerkannte Bewertungsverfahren durch.
-
➝ Nach welchen Verfahren kann bewertet werden?Zur Verkehrswertermittlung bieten wir mehrere Verfahren an. Die möglichen Verfahren sind jedoch nicht in jedem Fall einer Bewertung alle gleichermaßen gut geeignet. Es ist deshalb Aufgabe des Immobilienmaklers, das geeignetste Wertermittlungsverfahren auszuwählen und für Ihre Verkehrswertermittlung individuell anzuwenden. Die gängigsten Verfahren der Wertermittlungsverfahren: Vergleichswertverfahren: Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert aus einer ausreichenden Anzahl von Kaufpreisen solcher Immobilien ermittelt, die mit dem zu bewertenden Objekt hinreichend übereinstimmende Merkmale (z.B. Lage, Baujahr, Größe, Bauart, Ausstattung und Zustand) aufweisen. Angebotspreise sind hierfür nicht geeignet, da sie zum Teil erheblich von den realisierten Preisen abweichen. Die Vergleichsdaten werden beim Gutachterausschuss recherchiert oder stammen aus eigenen Datenbanken. Ertragswertverfahren: Im Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Der Ertragswert ergibt sich dabei aus dem Bodenwert des Grundstücks und dem Wert der Mieteinnahmen. Das Ertragswertverfahren wird zur Wertermittlung bei Mietobjekten wie Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Immobilien genutzt. Sachwertverfahren: Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert des Grundstücks separat vom Wert des Gebäudes ermittelt und anschließend addiert. Der Grundstückswert wird über den Bodenrichtwert ermittelt. Der Gebäudewert wird über die sogenannten Normalherstellungskosten ermittelt. Die Normalherstellungskosten werden mit der Bruttogeschossfläche des Gebäudes multipliziert. Auch für die diversen Sonderausstattungen wie Pool, Einbauten und besondere Gartenanlagen etc. werden Werte ermittelt. Zusammen mit dem Grundstückswert erhalten wir den rechnerischen Sachwert. Dieser Sachwert muss an die spezifischen Marktgegebenheiten von einem Experten angepasst werden, da das Verhalten der Marktteilnehmer eine Rolle spielt. So wird sichergestellt, dass die Nachfrage im Ruhrgebiet mit berücksichtigt wird. Des Weiteren sind objektspezifische Merkmale zu berücksichtigen, wie zum Beispiel eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand oder Baumängel und Bauschäden.
Unser Ratgeber bietet lediglich unverbindliche Informationen zum Thema Grunderwerbsteuer und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Die bereitgestellten Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen sind ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sollten Sie spezifische Fragen oder Bedenken haben, empfehlen wir Ihnen, einen qualifizierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich gerne an uns für einen passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe.