Grunderwerbsteuer - einfach erklärt:
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist in Deutschland eine Nebenkostenart beim Kauf von Immobilien und muss vom Käufer gezahlt werden. Erst nach Bezahlung dieser Steuer an das Finanzamt kann der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Da die Grunderwerbsteuer oft einen hohen Betrag im fünfstelligen Bereich ausmacht, kann sie eine große finanzielle Belastung darstellen.
Lesen Sie in unserem Artikel, wie Sie die Grunderwerbsteuer beachten und sparen können sowie in welchen Situationen sie nicht anfällt.

Allgemeine Informationen der Grunderwerbsteuer im Überblick:
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grunderwerbsteuer:
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Gebühr, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. Sie wird vom Käufer an das Finanzamt gezahlt und ermöglicht ihm die Eintragung als neuer Eigentümer ins Grundbuch.
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Wie berechnet sich die Höhe der Grunderwerbsteuer?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet sich auf Basis des Kaufpreises und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent.
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Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt erhalten wurde. Die Zahlung muss dann innerhalb von 4 Wochen erfolgen.
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Wann erhält man den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt?
Sobald der Notar den abgeschlossenen Kaufvertrag dem Finanzamt mitgeteilt hat, wird der Grunderwerbsteuerbescheid versendet.
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In welchen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer entfällt bei Schenkungen, Erbschaften, Verkäufen zwischen Verwandten ersten Grades und beim Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro.
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Ist die Möglichkeit einer Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer von der Einkommenssteuer gegeben?
Wenn eine Immobilie ausschließlich privat genutzt wird, besteht keine Möglichkeit sie von der Einkommenssteuer abzusetzen.
Die Grunderwerbsteuer kann eine große Belastung bei einem Immobilienkauf sein, aber es gibt Möglichkeiten, diese Kosten zu reduzieren.
Hier sind Tipps, die Ihnen dabei helfen können:
Tipp 1:
Sparen Sie durch Eigenleistung und getrennte Verträge bei einem Neubau!
Wenn Sie Bauland kaufen und darauf ein neues Haus errichten, können Sie die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer reduzieren, indem Sie den Verkauf des Grundstücks und den Bau des Hauses in getrennten Verträgen abwickeln. Es ist jedoch wichtig, dass der Verkäufer des Bauplatzes und die Baufirma nicht in Beziehung zueinander stehen und dass beide Verträge unabhängig voneinander abgeschlossen werden. Andernfalls wird die Grunderwerbsteuer für den Gesamtkaufpreis von Grundstück und Haus erhoben.
Mindern Sie die Bemessungsgrundlage durch Eigenleistung. Wenn Sie sich als Käufer zu einer Eigenleistung verpflichten, z.B. indem Sie die Böden selbst verlegen oder die Wände streichen, können Sie Teile der Grunderwerbsteuer mindern, indem Sie die Bemessungsgrundlage reduzieren. Auf diese Weise sparen Sie nicht nur Steuern, sondern auch Handwerkerkosten.
Informieren Sie sich im Voraus und suchen Sie Rat bei Experten Bevor Sie einen Immobilienkauf tätigen, sollten Sie sich im Voraus über die Grunderwerbsteuer informieren und gegebenenfalls einen Experten befragen.
Ein kompetenter Makler oder Notar kann Ihnen bei speziellen Fragen weiterhelfen und Ihnen als Immobilienkäufer Sicherheit geben.
Tipp 2:
Es ist möglich, beim Kauf einer Bestandsimmobilie durch eine kluge Vertragsgestaltung die Grunderwerbsteuer zu senken.
Dies geschieht, indem man die beweglichen Extras, die man von den vorherigen Eigentümern übernimmt, wie z.B. Einbauküchen, eingebaute Essplätze, Kamine, Gartenmöbel, Markisen oder Saunen im Kaufvertrag gesondert aufführt. Da diese Gegenstände nicht als fest mit dem Gebäude verbunden gelten, werden sie nicht besteuert und senken somit die Bemessungsgrundlage für die Steuer.
Ein Beispiel: Wenn ein Haus in Bremen zu einem Preis von 500.000 Euro gekauft wird, müsste die Käuferfamilie 25.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. Wenn man nun annimmt, dass sich in der Immobilie bewegliche Gegenstände wie ein Kamin für 3.000 Euro, eine Sauna für 4.000 Euro und eine Küche für 10.000 Euro befinden, kann die Bemessungsgrundlage um insgesamt 17.000 Euro reduziert werden.
In diesem Fall würde sich die Grunderwerbsteuer auf 24.150 Euro reduzieren, was eine Ersparnis von 850 Euro bedeutet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Finanzämter oft misstrauisch werden, wenn der Wert der mitgekauften Extras über 15 Prozent des Gesamtkaufpreises liegt. Daher sollten sämtliche Rechnungen und Belege aufbewahrt werden, um sie dem Finanzamt vorlegen zu können.

Tipp 3:
Sparen mittel Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage bei Kauf
einer Eigentumswohnung!
Die können beim Kauf einer Eigentumswohnung Grunderwerbsteuer sparen, indem Sie den Abzug der Instandhaltungsrücklage berücksichtigen. Eine Instandhaltungsrücklage dient der langfristigen Erhaltung der Wohnung und wird vor allem für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet. Indem Sie den Anteil der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag gesondert ausweisen, können Sie diese Kosten der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer abziehen.


Unser Ratgeber bietet lediglich unverbindliche Informationen zum Thema Grunderwerbsteuer und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Die bereitgestellten Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen sind ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sollten Sie spezifische Fragen oder Bedenken haben, empfehlen wir Ihnen, einen qualifizierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich gerne an uns für einen passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

